Zum Inhalt springen

Vorläufiges Ergebnis

Das vorläufige Ergebnis ist der rechnerische Überschuss oder Fehlbetrag einer unterjährigen Auswertung. Es ist ausdrücklich nicht der Gewinn, weil Abgrenzungen, Rückstellungen und oft auch Abschreibungen noch fehlen.

Formel

Vorläufiges Ergebnis = Rohertrag − Personalkosten − sonstige Kosten − Abschreibungen

Warum „vorläufig“ wörtlich zu nehmen ist

Die Bezeichnung ist kein juristischer Vorbehalt, sondern eine sachliche Warnung. In einer unterjährigen Auswertung fehlen typischerweise:

  • Abgrenzungen — Versicherungen, Beiträge und Wartungen, die für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt wurden
  • Rückstellungen — für Urlaub, Boni, Gewährleistung, ausstehende Rechnungen
  • Bestandsbewertung — sofern keine Inventur vorliegt
  • häufig auch Abschreibungen, wenn sie erst zum Jahresende gebucht werden

Beispiel

Ein Betrieb liest im Oktober ein vorläufiges Ergebnis von 21.000 €. Am Jahresende kommen 9.000 € nachgebuchte Abschreibungen, 6.000 € Urlaubsrückstellung und 4.000 € abgegrenzte Versicherungen dazu. Aus 21.000 € werden 2.000 € — bei unveränderter Geschäftslage.

Wo steht das in deiner BWA?

Als letzte Zeile der kurzfristigen Erfolgsrechnung, oft „vorläufiges Ergebnis“ oder „Betriebsergebnis“. Die entscheidende Frage an die Kanzlei lautet: Werden Abgrenzungen unterjährig gebucht? Die Antwort entscheidet, wie ernst man die Zahl nehmen darf.

Die häufigste Fehldeutung

„Das ist unser Gewinn, davon können wir entnehmen.“ Dieser Satz erklärt einen Großteil der bösen Überraschungen beim Jahresabschluss. Wer unterjährig entnehmen will, sollte den Wert vorsichtshalber um die bekannten fehlenden Posten kürzen.

Verwandte Begriffe

Die Zeilen darüber erklären das Glossar zum Rohertrag und zur Personalkostenquote. Gesamtzusammenhang: BWA verstehen.

Yupana benennt im Monatsbrief, welche Posten in der Auswertung noch fehlen.

Zum BWA-Modul

Zuletzt geprüft:

Verwandte Begriffe